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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17 (https://dejure.org/2017,7523)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2017 - 1 S 9.17 (https://dejure.org/2017,7523)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2017 - 1 S 9.17 (https://dejure.org/2017,7523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Spielhalle; wesentliche bauliche Veränderung; Erlöschen der Erlaubnis; Vertrauensschutz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 2 Abs 1 SpielhG BE, § 8 Abs 1 SpielhG BE, § 2 Abs 1 MindAbstUmsG BE, § 2 Abs 2 MindAbstUmsG BE, § 15 Abs 2 GewO, § 33i GewO
    Gewerbeuntersagung; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; wesentliche bauliche Veränderung; Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Umstände; präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis; Mindestabstand; Bußgeldverfahren ...

  • vdai.de PDF

    Werden die erlaubnisrelevanten Bezugsgrößen der Person, des Raumes oder der Betriebsart gegenüber dem in der Erlaubnis festgeschriebenen Zustand dauerhaft verändert, erlischt die Spielhallenerlaubnis nach Landesrecht grundsätzlich. Einer positiven Feststellung, dass die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 655
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13

    Spielhallenschließung - Anforderungen an die Begründung der Anordnung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17
    Die vom "SpielhGBln verfolgte Zielsetzung einer Verknappung des Angebotes an Spielhallen im Land Berlin" sei nämlich nicht auf die zeitlich unmittelbare Umsetzung angelegt (in diesem Sinne: OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 - juris Rn. 13).

    Die von der Antragstellerin angeführte Referenzentscheidung des OVG Weimar betrifft zudem einen nicht vergleichbaren Fall, weil dort "der einzige erkennbare Bezug zwischen der ... Schließungsverfügung und der ... Anordnung der sofortigen Vollziehung (Nr. 3 des Bescheids) und den späteren ?Gründen' ... in dem Satz [bestand] ?Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß ... war im überwiegenden öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung mit Ihren Belangen gerechtfertigt' " (OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17
    So setzt sie sich nicht mit dem zentralen Argument des Verwaltungsgerichts auseinander, dass die vorliegende Gewerbeuntersagung eine Maßnahme der Gefahrenabwehr ist und bei solchen - nach der Rechtsprechung des Senats - die den Grundverwaltungsakt rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung rechtfertigen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 29.02.2016 - 1 B 201/15

    Spielhalle; Flächenerweiterung; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17
    Zutreffend hat es darauf abgestellt, dass die Erlaubnis an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart gebunden ist und erlischt, wenn sich in Bezug auf diese Umstände eine wesentliche, d.h. eine sich auf die für die Erlaubniserteilung maßgebenden Umstände auswirkende Änderung ergibt (OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 1 B 201/15 - juris 6 ff m.w.N.; Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - 1 S 235.10 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Saarland, 21.06.2016 - 1 B 47/16

    Spielhallenkonzession; Verringerung der Spielhallenfläche; auf Dauer angelegte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung müssten jedoch belastbare Tatsachen festgestellt und dokumentiert sein, die eine auf Dauer angelegte Nutzungsänderung mit der gebotenen Sicherheit als begründet erscheinen lassen (mit Hinweis auf das OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 B 47/16 - juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2024 - 1 S 104.23

    Geeignetheitsbestätigung; Spielgeräte; Änderung der Nutzungsart; bauliche

    a) Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten im Sinne des § 33c Abs. 3 GewO an die unveränderte Beschaffenheit der betroffenen Räumlichkeiten, namentlich an die bauliche Gestaltung und konkrete Nutzung des Betriebs, gebunden ist, soweit die tatsächlichen Verhältnisse für die Erteilung der Bestätigung bestimmend sind (Beschluss vom 12. April 2019 - 1 S 24.19 - juris Rn. 4; Beschluss vom 1. Juni 2012 - 1 S 48.12 - juris Rn. 5; ebenso Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 33c Rn. 64a; vgl. zum entsprechenden Erlöschen der Spielhallenerlaubnis etwa Beschluss vom 10. März 2017 - 1 S 9.17 - juris Rn. 12 = NVwZ-RR 2017, 655 Rn. 11 sowie Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 43 Rn. 212a und Goldhammer, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand 11/2023, § 43 Rn. 124).
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17

    Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer

    Allerdings belegen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris, Rn. 3, sowie konkret zur Schließung von Spielhallen, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris, Rn. 7) bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung.

    Der Antragsgegner hat das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung hinreichend deutlich und einzelfallbezogen damit begründet, dass eine Fortführung des nicht genehmigten Betriebes negative Vorbildwirkung entfalte, dem öffentlichen Interesse an der Eindämmung der Spielsucht zuwider laufe und die Antragstellerin anderenfalls einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil gegenüber anderen, sich gesetzeskonform verhaltenden Betrieben erzielen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017, a.a.O., Rn. 10).

    Die damit korrespondierende eingehende Prüfung kann daher nicht ohne weiteres in den Ermessenserwägungen hinsichtlich der Gewerbeuntersagung berücksichtigt, geschweige denn inzident durchgeführt werden (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017, a.a.O., Rn. 16).

  • OVG Saarland, 06.11.2018 - 1 A 170/16

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis wegen wesentlicher Veränderung der Nutzfläche

    Wesentliche Änderungen sind dabei solche, die sich auf die für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Verhältnisse auswirken.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.12.2015 - 1 B 160/15 - und vom 16.1.2015 - 1 B 370/14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 10.3.2017 - OVG 1 S 9.17 -, Juris, Rdnr. 12 und vom 16.11.2009 - 1 S 137/09 -, Juris, Rdnr. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.1.1999 - 2 Ss (OWi) 285/98-(OWi) 145/98 II -, Juris, Rdnr. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.6.1994 - 14 S 1947/93 -, Juris, Rdnr. 42; siehe auch OVG Hamburg, Beschluss vom 19.5.2015 - 4 Bs 14/15 -, Juris, Rdnr. 50; VG Berlin, Beschluss vom 25.3.2014 - 4 L 57/14 -, Juris, Rdnr. 15; VG Braunschweig, Urteil vom 3.7.1987 - 1 VG A 153/86 -, GewArch 1988, 158; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Auflage, § 33i Rdnr. 39; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand: April 2018, § 33i Rdnr. 20; Hahn in: Friauf, Kommentar zur GewO, Stand: Juli 2015, § 33i Rdnr. 59; Dietlein/Hüsken in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 33i GewO, Rdnr. 12; Gronemeyer/Friege in: Redeker/Uechtritz, Anwalts-Handbuch Verwaltungsverfahren, B. Spielhallen- und Glücksspielrecht, Rdnr. 136; Pielow, GewO, 2. Auflage, 2016, § 33i, Rdnr. 21).
  • VG Berlin, 04.07.2019 - 4 L 257.18

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Vorbeiführen eines Schulwegs an

    Denn die Untersagungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG Bln die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 19.04.2018 - 4 L 40.18

    Ein Mindestabstand von 200m zwischen einer Spielhalle und einer Schule ist auch

    Allerdings belegen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris, Rn. 3, sowie konkret zur Schließung von Spielhallen, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris, Rn. 7) bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung.

    Denn die Untersagungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG Bln die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 1 S 49.18

    (Schließungsverfügung für eine Spielhalle, die in demselben Gebäude bzw.

    Insoweit kann gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Ausführungen im angegriffenen Beschluss (S. 2) sowie auf die dem Vertreter des Antragstellers bekannten Senatsbeschlüsse (u.a. vom 28. März 2017 - OVG 1 S 6.17 - und vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 - jeweils S. 3 ff.) verwiesen werden.

    Dass die gegebene Begründung den Sofortvollzug auch in anderen Fällen einer Spielhallenschließung tragen könnte, macht die Begründung nicht rechtswidrig (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2017, a.a.O., S. 5).

  • VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20

    Losverfahren bei konkurrierenden Spielhallen fehlerfrei

    Denn die Schließungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 25.01.2021 - 4 L 165.20
    Denn die Schließungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17

    Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    Denn die Schließungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG Bln die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 315.17

    Versagung der Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu einer Schule

    Denn die Untersagungsverfügung stellt sich ausweislich der Begründung des Bescheids als Folge der von der Behörde angestellten Prüfung dar, dass die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und nach Ablauf der Frist des § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG die formelle Illegalität hinzutritt (vgl. zu § 15 GewO OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris Rn. 16; vgl. im Sinne eines intendierten Ermessens: OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105.13 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 316.17

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 4 L 84.19

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

  • VG Berlin, 14.08.2019 - 4 L 352.18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

  • VG Berlin, 11.09.2019 - 4 L 188.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung einer spielhallenrechtlichen

  • VG Berlin, 04.08.2019 - 4 L 256.18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

  • VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis anlässlich einer sich in der

  • VG Berlin, 10.10.2018 - 4 L 516.17

    Versagung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für ein Bestandsunternehmen

  • VG Berlin, 25.06.2019 - 9 L 173.19

    Vorläufige Aufnahme in die gewünschte Grundschule

  • VG Berlin, 04.10.2018 - 4 L 496.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen mit einer Schließungsverfügung verbundene

  • VG Berlin, 03.06.2020 - 4 L 137.20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

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